Die Kultusministerium hat die am 20.01.2022 veröffentlichten Vorgaben heute ergänzt und teilweise präzisiert. Hier geben wir eine leicht gekürzte Version der Elterninformation wieder, die Sie in Kürze auch auf der FAQ Seite des KMs finden werden:
Was geschieht mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?
Wie bisher dürfen Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, den Präsenzunterricht nicht besuchen. Wird eine Infektion in der Schule entdeckt, muss die Schülerin bzw. der Schüler umgehend nach Hause gehen bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt. Ein positiver Selbsttest muss durch einen PCR-Test (z. B. im Testzentrum) bestätigt werden; das Gesundheitsamt informiert über das weitere Vorgehen. Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.
Was gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler?
Die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen weiter den Unterricht. Die Testungen in der Klasse werden für fünf Tage nochmals ausgeweitet. Das Gesundheitsamt kann zudem ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass diese grundsätzlich in Quarantäne sind; es bedarf keiner Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt. Die Schule informiert die Betroffenen über die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test), wenn der Schüler keine Covid-19-typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Schülerinnen und Schülern, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind (doppelt geeimpft, geboostert, frisch genesen) wird empfohlen, in dieser Zeit ihre Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken.
Aktuell anstehende Termine sind:
Liebe Eltern, Schüler und Mitglieder der Schulgemeinschaft,
wir werden an der KDS ab 10.01.2022 folgende Schutz-, Test- und Hygienemaßnahmen, basierend auf den aktuellen Kabinettsbeschlüssen auf Landes- und Bundesebene, fortführen und umsetzen:
Zum zweiten Mal starten wir mit dem Wunsch, uns alle gesund wieder zu sehen in die Weihnachtsferien. Gemeinsam lernen und Schule erleben unter Pandemiebedingungen hat vieles verändert: Das Arbeiten wurde digitaler, brachte uns in Zeiten des Lockdowns wieder näher zusammen, kann aber nicht die menschliche Nähe ersetzen, die uns mittlerweile verunsichert, obwohl sie doch Sicherheit und Geborgenheit vermitteln sollte. Sich ständig ändernde Rahmenbedingungen, wie "Maske ab, Maske auf", Schnelltests, Pooltests forderten die Flexibilität aller in der Schulgemeinschaft heraus und haben viel Kraft gekostet. Trotz allem, oder gerades deswegen, wünschen wir Schülern, Eltern, dem Schulteam und allen die der KDS auf die ein oder andere Weise verbunden sind, frohe, gesegnete und erholsame Weihnachtsferien 2021.
Hinweis: Das Impfzentrum Miltenberg führt am 02.01.2022 erneut eine Sonderimpfaktion für Kinder zwischen 5-11 Jahren, mit kinderärztlicher Beratung durch. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamts. Jugendliche und deren Eltern können sich weiterhin für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen, auch in den Ferien beim Impfzentrum anmelden.